Veranstaltungen

 

Im Frühjahr 2020 mussten alle unsere Veranstaltungen wegen Corona  abgesetzt werden. Über die neuansetzungen im Herbst informieren wir demnächst.

 

Veranstaltungshistorie

 

7. .Mai. 2019, 19  Uhr,

Cafe_Philo Chemnitz

Die Wirkungskette  Fanatismus - Hass -  Gewalt

Moderation: Thea und Bruno Johannsson

 Kulturzentrum Weltecho, Annaberger Str. 24, Chemnitz

Eintritt frei

 

14. Mai 2019, 19 Uhr

Reihe "Werdau liest"

Buchvorstellung

Johannsson: Flucht - eine globale Herausforderung. Wege im Dilemma.

Stadtbibliothek Werdau, Holzstr. 2 a, 08412 Werdau

Eintritt 1 Euro

 

24. Juni 2019, 18.45 Uhr

Volkshochschule Regionalverband

Grenzen der Toleranz

Vortrag und Diskussion

Referenten: Thea und Bruno Johannsson

Altes Rathaus, Schlossplatz 2, Saarbrücken

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TBJ-Initiativen

 

Eine parteiunabhängige Initiative von Thea und Bruno Johannsson

Agenda für eine global-solidarische Flüchtlingspolitik (gsFP)

 

In Anbetracht von mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht, den anhaltenden Fluchtursachen Verfolgung, Konflikt, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen  und der an Bedeutung gewinnenden Fluchtursache Klimawandel ergeben sich dringende Aufgaben zur Beseitigung der  gegenwärtigen und zur Abwendung einer zukünftigen  humanitären Katastrophe. Die unterzeichnenden Bürger der Weltgemeinschaft fordern deshalb die verantwortlichen Politiker auf regionaler, nationaler und globaler Ebene dazu auf, ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass Stellung und Politik der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR, The UN Refugee Agency, so geändert werden, dass die aktuelle Flüchtlingskrise baldigst bewältigt und  zukünftige verhindert werden können. Im Einzelnen sollten folgende Maßnahmen ergriffen bzw. folgende Grundsätze befolgt werden:  

  1. Schutzrechte weltweit nach einheitlichen Grundsätzen erteilen, Rechte und Pflichten von Schutzrechtsinhabern einheitlich regeln.

  2. Naturkatastrophen und Klimawandel als Fluchtursache anerkennen.

  3. Ein unabhängiges Forschungsinstitut „Globale Fluchtbewegungen (GF)“ gründen.

  4. GF erstellt ein globales Kataster der sicheren und unsicheren Regionen bzw. Staaten, betreibt ein Frühwarnsystem für Fluchtbewegungen und dient als Gutachter in den Schutzerteilungsverfahren.

  5. Für alle Menschen auf der Flucht:  Grundversorgung und Schutzerteilungsverfahren in Sicherheitszonen so nah wie möglich an der Problemregion.

  6. Im Falle der Bedrohung einer Sicherheitszone durch unsichere Nachbarregionen: Militärischer Schutz durch die Staatengemeinschaft.

  7. Bei anhaltender Fluchtursache: Ausbau der Sicherheitszonen zu Asylkommunen, die eine menschenwürdige Lebensqualität inkl. Arbeit und Ausbildung gewähren.

  8. Alle Schutzsuchenden, denen das Gericht keinen Schutzstatus zubilligt, werden in ihre Herkunftsregion unter UNO-Regie zurückgeführt.

  9. Wenn die Kapazität ortsnaher Sicherheitszonen nicht ausreicht, werden Schutzrechtsinhaber nach einem am Wohlstand der Nationen orientierten Schlüssel auf alle Industriestaaten und Schwellenländer verteilt. Diese tragen Kosten von Transport, Integration und Rückführung

  10. Als Grundsatz gilt die temporäre Integration, sei es in eine sichere Asylstadt oder ein Aufnahmeland.

  11. Es wird ein maximaler Zeitraum global einheitlich festgelegt, innerhalb dessen Schutzrechtsinhaber in die Herkunftsregion zurückgeführt werden, sofern diese Sicherheit erreicht hat. Nach diesem Zeitraum erhalten sie die Option Bürgerrecht in einem Aufnahmeland.

  12. Das UNHCR-Budget wird Teil des UN-Gesamtbudgets. Die nationalen Beiträge dazu werden so erhöht, dass der flüchtlingspolitische Bedarf gedeckt werden kann. Rechnungsprüfung und Qualitätskontrolle von UNHCR  erfolgen jährlich durch obiges Forschungsinstitut.

Von TBJ beschlossen am 26. April 2018

Inzwischen in den Beratungsprozess zum UN-Refugee-Comapct  eingespeist und mehreren Organisastionen und prominenten Persönlichkeiten übergeben.

 

Der inzwischen von der UN-Generalversammlung beschlossene UN-Refugee-Compact geht in einigen Punkten in die richtige Richtung, ist aber bei weitem nicht so auf Nachhaltigkeit und Ganzheitlichkeit angelegt. Insgesamt stellt er eine verpasste Gelegenheit dar. Wir bleiben weiter am Ball. Es handelt sich um ein Jahrhundertproblem, dessen Druck sich  verschärfen wird. Spätestens dann wird man über manche unserer Vorschläge neu nachdenken müssen.

  

Sollten Sie dieser Agenda zustimmen können und wollen, lassen Sie uns dies bitte über obige Rubrik "Kontakt" unter "Ihr Diskussionsbeitrag" wissen. Wir schicken Ihnen dann das unten abgedruckte Formular zu, das Sie unterschrieben per fax oder Mail zurücksenden können.

Hier zu Ihrer Vorabinformation das Formular:

 

Ich stimme der „Agenda für eine global-solidarische Flüchtlingspolitik“ zu.                                                                                                            ____ 

Meine Zustimmung sollte in keiner Weise  veröffentlicht werden:                                                                                                                           ____ 

Meine Zustimmung darf mit folgenden Daten auf www.theaundbruno.jimdo.com  veröffentlicht werden 

Daten (Vor- u/o Zu-u/o Deckname u/o Beruf:____________________________________________________                                            _____ 

Meine Zustimmung darf mit Nennung von  Vor- und Zuname in der Presse erwähnt werden:                                                                          _____ 

Titel._____Vorname:______________________Zuname:_________________________________________ 

Meine Zustimmung darf mit Nennung von Namen und Adresse  bei einer parlamentarischen Petition (Landtag, Bundestag) bekundet werden                                                                                                                                                                                                                                _____ 

Nur im Falle der Teilnahme an einer Petition (da gesetzlich vorgeschrieben): 

Adresse:_____________________________________________________________________________________________________ 

 

Datum:_____________ Unterschrift:_____________________________

 


 

Thea und Bruno Johannsson

UN-Migrationspakt vertagen!

Parteiunabhängige Petition vom November 2018

 

Die Unterzeichneten rufen die deutsche Bundesregierung dazu auf, in Bezug auf den „Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten Nationen durch ihren Vertreter folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1. Geltendmachung ihres Einflusses auf der Konferenz von Marrakesch am 10.und 11 12. 2018, dass die Beschlussfassung über den Migrationspakt um mindestens ein Jahr  verlegt wird, um die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten inkl. Deutschlands sorgfältiger zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Pakt in einem qualifizierten demokratischen Prozess zu positionieren.

 

2.Wenn eine solche Verschiebung nicht durchgesetzt werden kann:

2.1. Enthaltung bei der Abstimmung über den Pakt mit der Begründung und Entschuldigung, dass man im Vorfeld einem Timing zugestimmt und eine Informationspolitik betrieben habe, die den demokratischen Prozess im eigenen Land nur mangelhaft zur Entfaltung kommen ließ. Bekundung der weiterhin bestehenden Möglichkeit einer späteren Zustimmung, evtl. nach weiteren Verhandlungen, wenn diese der breit angelegte demokratische Prozess in Deutschland erforderlich macht.

2.2. Geltendmachung ihres Einflusses, dass für die anstehende Prozedur bezüglich der Beschlussfassung über den zweiten UN-Pakt, nämlich den über Flüchtlinge (Global Compact on Refugees), den Bevölkerungen der Nationalstaaten mindestens ein Jahr ab vorliegender Übersetzung in der Landessprache für einen demokratischen Beratungsprozess gegeben wird.

 

3.Wenn die Verschiebung durchgesetzt werden kann: Geltendmachung ihres Einflusses, dass

3.1. Der Pakt für Migration eine Reform- und Ausstiegsklausel erhält,

3.2. die Zeit in Marrakesch dazu genutzt wird, um den bereits als Beschlussvorlage vorliegenden Text des UN-Paktes für Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Migrationspakt zu diskutieren mit dem Ziel, evtl. beide Pakte nach einem Jahr gemeinsam zu beschließen und damit den Gesamtzeitplan der UNO doch noch in etwa einzuhalten.

 

4. In Deutschland zügige Einbringung, parlamentarische Beratung und öffentliche Diskussion eines Einwanderungsgesetzes und evtl. Anpassung der gesamten flüchtlingspolitischen Gesetzgebung, sodass eine mögliche deutsche Unterschrift unter beide UN-Pakte mit der dann bestehenden deutschen Gesetzeslage  kompatibel ist.

 

 

Begründung für die Petition

„UN-Migrationspakt vertagen!“ 

 

Die vorliegende Petition ist voll und ganz parteiunabhängig. Grundsätzlich halte ich wie die Bundesregierung einen globalen Migrationspakt für wünschenswert, da Migration ebenso wie Flucht ein globales Phänomen ist.  In der UN-Beschlussvorlage sehe ich aber Widersprüche und Unklarheiten. Insbesondere habe ich  schwerwiegende Bedenken gegen Prozedere und Timing sowie die Abtrennung von dem Pakt für Flüchtlinge. Deshalb: Vertagen.

 

Zu 1. Der UN-Beratungsprozess unter maßgeblicher Mitwirkung Deutschlands  begann nach Verabschiedung der New Yorker Erklärung (vgl. https://refugeesmigrants.un.org/print/declaration) im September 2016  und endete nach ca. 22 Monaten am 11.7.2018 mit Verabschiedung der Beschlussvorlage für Marrakesch. Deren deutsche Übersetzung lag am 30.7.2018 vor zu (vgl. http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). Mir ist keine Maßnahme der Bundesregierung bekannt, die deutsche Öffentlichkeit über die New Yorker Erklärung, die anschließende Serie von UN-Konferenzen und deren Ergebnis zu informieren. Auch der Bundestag wäre möglicherweise mit der hoch sensiblen Materie nicht befasst worden, wenn es nicht auf Antrag der AfD am 8.11.2018, also 3 Monate nach Erscheinen der Übersetzung, eine ca. 90minütige Debatte gegeben hätte (vgl. Video https://www.youtube.com/watch?v=hfMAlxzmxBk). Ich halte das Dokument für so wichtig, dass eine umfangreiche öffentliche Debatte erforderlich ist, zumal nicht nur von der AfD, sondern auch aus der CDU/CSU inzwischen erhebliche Bedenken angemeldet werden und bereits 7 Staaten ausgestiegen sind. Es kann sich dabei nicht nur um „Dummköpfe“ handeln, wie der eine oder andere Redner in der Bundestagsdebatte nahegelegt hat. Zu einer qualifizierten öffentliche Debatte gehört auch, dass alternative wissenschaftliche Gutachten zur rechtlichen und politischen Bindekraft und zu den zu erwartenden ökonomischen, sozialen und politischen Auswirkungen  sowohl dieser wie der ebenfalls in Arbeit befindlichen flüchtlingspolitischen Vereinbarung eingeholt werden.

 

Zu 2.1. Insbesondere aus Respekt vor der demokratischen Kompetenz der eigenen Bevölkerung sollte sich Deutschland der Stimme enthalten, wenn eine Vertagung nicht durchgesetzt werden kann. Dieser Respekt ist der höhere Wert im Vergleich zu dem Gesichtsverlust, den Deutschland als ein Staat erleidet, der den Pakt an führender Position mit ausgehandelt hat. In Sachen Timing hat Deutschland zusammen mit allen anderen Staaten versagt. Man sollte diesem Fehler nicht den nächsten hinzufügen und die Spaltung  Deutschlands und der EU weiter vertiefen.

 

Zu 2.2.Außerdem besteht die Gefahr, dass sich diese miserable Zeitplanung auch im Hinblick auf den zweiten UN-Pakt, nämlich den für Flüchtlinge,  nicht bessert. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb ich diese Petition gestartet habe. Sie reicht insofern in ihrer Bedeutung über Marrakesch hinaus.

 

Zu 3.1.: Die schwierige Diskussion über legale und politische Bindungswirkung des Migrationspaktes würde dadurch entlastet, dass man eine Austrittsmöglichkeit aus dem Pakt explizit vorsieht.  Dies hätte auch den Vorteil, dass man  das Votum zukünftiger Generationen nicht vorwegnimmt.

 

Zu 3.2. Der Übergang zwischen Flucht und Auswanderung ist fließend. (Vgl. dazu Bruno Johannsson: Flucht – eine globale Herausforderung, S. 16-20, ISBN: 978-3-740743-116) Beide Prozesse bedürfen deshalb einer simultanen globalen Analyse und Regelung. Dies legt nahe, die beiden UN-Pakte im Zusammenhang zu beraten und zu beschließen. Ein Beispiel für die Verzahnung von Migration und Flucht: Die Ablehnungsquoten bei Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge  lag in den letzten Jahren zwischen 20 und 30 % i Das bedeutet, dass ein beachtlicher Teil aller angekommenen Flüchtlinge nach Urteil der Ämter eher Auswanderer als Flüchtlinge waren und folglich unter die Regelungen des UN-Migrationspaktes fallen würden.

 

Zu 4. Welche faktische Bindungskraft ein solcher UN-Pakt im Unterschied zu einem völkerrechtlichen Vertrag hat, würde sehr gut deutlich werden, wenn in 2019 das deutsche Einwanderungsgesetz verabschiedet und mit der flüchtlingspolitischen Gesetzgebung harmonisiert würde.  Es würde die deutschen Interessen zeigen und wäre Grundlage für die Verhandlungen auf UN-Ebene.

 

Diese Petition soll eine simultane Regelung von Migration und Flucht in nationaler und globaler Perspektive für viele Millionen Menschen in Herkunfts- Transit- und  Aufnahmeländern fördern, dabei die demokratische Bürgerbeteiligung in Deutschland stärken und vor einer Vertiefung des Risses in unserer Gesellschaft bewahren. Unabhängig von jeder Partei lade ich ein zur Unterschrift.

 

(Die Petition wurde über www.openpetitions.de gepostet und hat 30 Unterzeichner gefunden. Die für grundsätzliche Ablehnung des Paktes plädierende Petition von Herrn E. aus Bayern fand in der gleichen Zeit über 100.000 Unterzeichner und wurde vor dem Petitionsausschuss des Bundestages behandelt.)